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   VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431   

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https://dejure.org/2012,24283
VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431 (https://dejure.org/2012,24283)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.01.2012 - Au 4 K 11.431 (https://dejure.org/2012,24283)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - Au 4 K 11.431 (https://dejure.org/2012,24283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütte mit Anbauten, Gerätehütte, Grillstelle mit Sitzgarnitur und Waschbetonpflaster sowie Parkplatzaufkiesung im ..., Abschnitt VI;Abgrenzung Außenbereich - im Zusammenhang bebauter Ortsteil;Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Damit kann offen bleiben, ob eine Prägung oder Vorbelastung überhaupt durch rechtswidrige und ungenehmigte Bebauung erfolgen kann (vgl. OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298 zum Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

    Gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden stellt für sich genommen den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung dar und kann nicht anders als unerwünscht angesehen werden (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303), so dass auch nicht darauf abgestellt werden kann, dass sich die streitgegenständlichen baulichen Anlagen möglicherweise einer vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft deutlich unterordnen würden (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04).

    Unabhängig davon darf es sich bei der vorhandenen Bebauung aber nicht selbst um eine zu missbilligende Splittersiedlung handeln (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 298).

  • VGH Bayern, 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303
    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Der Beklagte ist dabei angesichts der Vielzahl baurechtswidriger Zustände allerdings grundsätzlich gar nicht verpflichtet, in allen Fällen gleichzeitig Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu ergreifen (BayVGH vom 21.1.2003, Az. 14 ZB 02.1303, juris-Rdnr. 3).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Der Gleichheitssatz verbietet danach, wesentlich Gleiches ungleich, nicht dagegen dass wesentlich Ungleiches entsprechend der bestehenden Ungleichheit ungleich behandelt wird (BVerfG vom 23.10.1951, Az. 2 BvG 1/51, BVerfGE 1, 14, juris-Rdnr. 139).
  • VG Augsburg, 12.10.2011 - Au 4 K 11.57

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhütten, Wintergarten, Holzlegeüberdachung und

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Unabhängig davon, dass der Beklagte durch das sog. ... Moratorium nicht (mehr) gebunden ist (vgl. z.B. VG Augsburg vom 12.10.2011, Az. Au 4 K 11.57 u.a., unveröffentlicht), ist vorliegend zu berücksichtigen, dass das Moratorium für die nach dem 30. Juli 1986 errichteten Anlagen gar nicht gilt.
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Der Tatbestand der Zersiedelung ist nur dann nicht erfüllt, wenn sich die Streubebauung im Außenbereich als herkömmliche Siedlungsform darstellt (BVerwG vom 8.11.1999, Az. 4 B 85.99).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Gerade die immer fortschreitende Nachverdichtung einer unorganischen Siedlungsstruktur mit gleichartigen Gebäuden stellt für sich genommen den städtebaulich gravierendsten Fall einer Zersiedelung dar und kann nicht anders als unerwünscht angesehen werden (OVG Lüneburg vom 8.9.2010, Az. 1 KN 129/07, juris-Rdnr. 303), so dass auch nicht darauf abgestellt werden kann, dass sich die streitgegenständlichen baulichen Anlagen möglicherweise einer vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft deutlich unterordnen würden (vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 4 B 74/04).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Die hier - unabhängig von der Frage der Genehmigung - tatsächlich bestehende regellos verstreute, aufgelockerte und nicht im Zusammenhang bestehende Bebauung steht einer Verwirklichung des planerischen Zieles im Flächennutzungsplan nicht ernsthaft entgegen (vgl. BVerwG vom 15.3.1967, Az. IV C 205.65, BVerwGE 26, 287, juris-Rdnr. 19).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 B 81.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Augsburg, 25.01.2012 - Au 4 K 11.431
    Dem Beklagten kann insoweit nicht entgegengehalten werden, dass er den Ablauf des sog. "...-Moratoriums" und die Fertigstellung der Bundesautobahn A..., deren Planfeststellung erst mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2001 (Az. 4 B 81/01) rechtskräftig wurde und deren Verkehrsfreigabe im September 2009 erfolgte, abgewartet hat.
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